FAQ

Altbausanierung

Diese Frage klären wir in einem ersten Gespräch oder anhand einer anschließenden wirtschaftlichen und technischen Analyse, die meist in einem Nutzungskonzept resultiert. Dank unserer jahrzehntelanger Erfahrung können wir rasch einschätzen, ob sich eine Sanierung generell auszahlt. Auch sind wir bekannt für unsere kreativen, innovativen Nachnutzungskonzepte, deren Ziel immer ist, wirtschaftlich attraktive Lösungen für die Eigentümer und gleichzeitig hochqualitative Wohnkonzepte für die Bewohner zu finden.

Bei einem geförderten Projekt übernehmen wir die Abwicklung für Sie. Informationen über Förderungen des Landes OÖ erhalten Sie unter:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Oft kommt es vor, dass das Herz aus der Geschichte heraus stark an einem alten Gebäude hängt. Da stellt sich oft die Frage, ob es möglich ist, einerseits eine wirtschaftlich interessante Lösung zu finden (z.B. durch Verkauf), andererseits aber auch noch Eigentümer des Objektes bleiben zu können. Hier haben Sie die Möglichkeit, als Miteigentümer aufzutreten. Wir kümmern uns als Teil unserer Komplettlösung dann auch darum, andere interessierte Investoren zu finden.

Wir bieten eine Komplettlösung, bei der Sie von der Erstellung eines Nutzungskonzeptes bis zur Planung und Bauausführung alles aus einer Hand bekommen. Dazu gehört natürlich auch die Beaufsichtigung der Baustelle, bei der Sie sich um nichts kümmern müssen, auf der Sie aber herzlich willkommen sind, um den Fortschritt zu begutachten.

Unser Komplettlösungs-Ansatz bedeutet, dass wir uns nicht nur um die bauliche Lösung und Ausführung, sondern auch um die Gesamtfinanzierung inklusive der Investoren und aller Verträge kümmern.

Eigentumswohnungen

  • die Grunderwerbssteuer: 3,5 % des Kaufpreises
  • Eintragegebühr Grundbuch 1,1 % vom Kaufpreis
  • Wird der Kaufvertrag von einem Anwalt oder Notar erstellt, dann kommen noch die Kosten für die Kaufvertragserrichtung hinzu.
  • Erfolgt der Kauf über einen Makler, fällt eine Maklerprovision an. Diese liegt bei 3 % des Kaufpreises. Bei unseren Projekten fallen für Sie keine weiteren Maklergebühren an.
  • Wird eine Hypothek aufgenommen, so beträgt die Eintragungsgebühr ins Grundbuch für Hypotheken 1,2 % der Höhe der Hypothek.

Bei einem geförderten Projekt übernehmen wir die Abwicklung für Sie. Informationen über Förderungen des Landes OÖ erhalten Sie unter:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Ein gewisses Eigenkapital wird von den Banken für die Gewährung eines Kredits verlangt. Als Faustregel gelten ca. 20 % der gewünschten Kredithöhe.

Bei einer Zahlung nach Ratenplan werden die Zahlungen nach Abschluss und entsprechend der Bauabschnitte fällig. Vereinbart werden kann eine Zahlung nach Ratenplan A oder Ratenplan B.

Ratenplan A Ratenplan B
15% bei Baubeginn 10%
35% nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches 30%
20% nach Fertigstellung der Rohinstallationen 20%
12% nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung 12%
12% nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des Objektes 17%
4% nach Fertigstellung der Gesamtanlage 9%
Rest drei Jahre nach Übergabe des Objektes, wenn keine Sicherung durch Bankgarantie oder Versicherung Rest

Im Rahmen der grundbücherlichen Sicherstellung gibt es die Verpflichtung, die Fertigstellung des Baufortschritts gemäß Ratenplan zu überprüfen. Diese Überprüfung kann durch einen Treuhänder erfolgen. Der Treuhänder hat auch das Recht, einen für den Hochbau zuständigen Ziviltechniker, einen allgemein gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Bauwesen, oder eine im Rahmen der Förderung des Vorhabens tätige inländische Gebietskörperschaft beizuziehen (sogenannter „Baufortschrittsprüfer“).

Die Zahlungen werden von einem Treuhänder überwacht. Spätestens bei Abschluss des Vertrages muss der Bauträger einen Rechtsanwalt oder Notar zum Treuhänder bestellen, dieser bleibt bis zum Ende der Sicherungspflicht tätig.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nicht direkt an den Bauträger. Dazwischen geschaltet ist ein Treuhänder. Sinn einer Treuhandschaft ist eine Absicherung für alle Beteiligten eines Kaufvertrages.

Erst nachdem der Baufortschrittsprüfer dem Treuhänder einen Baufortschritt gemäß Ratenplan bestätigt hat, fordert dieser die Käufer zur Ratenzahlung auf. Das Geld wird zuerst auf das Treuhandkonto und in Folge vom Treuhänder an den Bauträger gezahlt.

Um dem Erwerber allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Leistung zu sichern, muss drei Jahre lang ab Übergabe des Objektes ein Haftrücklass von zumindest 2 Prozent des Preises eingeräumt werden oder der Bauträger legt eine Bankgarantie vor oder schließt eine entsprechende Versicherung ab. Dies gilt allerdings nur beim Erwerb von Eigentum, Wohnungseigentum und Baurecht und umfasst auch Mängel an der Gesamtanlage.

Bei der Festsetzung der Nutzwerte wird jedes wohnungseigentumsfähige Objekt der Liegenschaft im Vergleich zu den übrigen wohnungseigentumsfähigen Objekten bewertet.

Nach der Durchführung dieser Bewertung wird der Nutzwert jedes einzelnen Wohnungseigentumsobjektes zur Summe der Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft in Beziehung gesetzt. Die sich so ergebende Bruchzahl entspricht also dem Verhältnis des Nutzwerts der konkreten Wohnung zum zusammengerechneten Nutzwert aller Wohnungseigentumsobjekte. Mit dieser Bruchzahl wird auch der Eigentumsanteil dieses Wohnungseigentümers an der Liegenschaft ausgedrückt.

Anwartschaftsvertrag:

Mit diesem Vertrag wird das Recht auf den Erwerb (Überlassung in Miete oder Nutzung, Übertragung ins Eigentum) einer bestimmten Wohnung vom Bauträger eingeräumt.

Kauf- und Bauträgervertrag:

Bei erst zu errichtenden Wohnanlagen verpflichtet sich der Bauträger durch den Kauf- und Bauträgervertrag zur entgeltlichen Herstellung und Errichtung der Wohnanlage.